Liebe Kundin, Lieber Kunde,
Nachfolgend finden Sie das PRETTY & PURE GmbH Schutzkonzept, das auf den Vorgaben des BAG und dem Schweizer Fachverband für Kosmetik basiert.
https://www.sfkinfo.ch/schutzkonzept-fuer-betriebe-mit-personenbezogenen-dienstleistungen- mit-koerperkontakt/
Der Bundesrat hat entschieden, dass jene in Art. 6 Abs. 3 der COVID-19-Verordnung 2 erwähnten Betriebe ab dem 27. April 2020 wieder geöffnet werden dürfen, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen. Mit diesem Schutzkonzept soll das Übertragungsrisiko minimiert werden und das Unternehmens muss sicherstellen, dass die folgenden Vorgaben von Mitarbeiter und Kunden eingehalten werden.
1. Nach dem Eintreten, dürfen Sie als ersten ihre Hände mit Seife waschen und danach desinfizieren. Danach werden Sie in den Behandlungsraum
begleitet.
2. Die behandelnde Kosmetikerin muss eine Hygienemaske oder einen Gesichtsschild tragen. Auch SPA-Kunden müssen einen Mundschutz tragen, ausgenommen bei Gesichtsbehandlungen. Sie dürfen gerne Ihren eigenen Mundschutz mitnehmen oder wir stellen Ihnen gerne einen zur Verfügung.
Das verrechnen eines Mundschutz behalten wir uns vor.
3. Bitte halten Sie zu anderen Kunden immer 1.5 Meter abstand
4. Bitte bezahlen Sie bargeldlos, wir akzeptieren alle EC- und Kreditkarten.
5. Produkte-Tester dürfen nur vom Mitarbeiter angefasst werden. Für das ausprobieren von Produkten ist Ihnen gerne die Kosmetikerin behilflich.
6. WIR BITTEN SIE bei Husten, Fieber, Erkältung oder Unwohlsein den kommenden Termin rechtzeitig über den Link in der Terminbestätigung oder telefonisch zu stornieren. Falls Sie kürzlich mit einer erkrankten Personen Kontakt hatten, bitte wir Sie ebenfalls Ihren Termin zu stornieren. Bei solchen Fällen haben Sie momentan die Möglichkeit den gebuchten Termin notfalls auch kurzfristig bis 4h vor der Behandlung kostenfrei zu stornieren.
Für die PRETTY & PURE GmbH und ihre Mitarbeiter gelten folgende Schutzmassnahmen:
1. Alle Personen im Unternehmen reinigen und desinfizieren sich regelmässig die Hände bei der Ankunft am Arbeitsplatz, zwischen den Behandlungen von Kundschaft sowie vor und nach Pausen.
2. Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung und desinfizieren von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden sowie sicheres Entsorgen von Abfällen.
3. WC und Behandlungsraum werden nach jedem Besuch gereinigt, desinfiziert und gelüftet (mind. 4mal täglich 10min.) Wäsche, die in kontakt mit mehreren Personen ist, wird nach jeder Behandlung ausgewechselt und 60 Grad gewaschen.
4. Mitarbeitende halten während ihrer gesamten Arbeitszeit 1.5m Abstand zueinander. Bewegungszonen und Arbeitszonen sind voneinander getrennt.
5. Arbeitskleidung wird regelmässig mit handelsüblichem Waschmittel täglich gewaschen.
6. Kranke Mitarbeiter bleiben zuhause und befolgen die (Selbst-)Isolation gemäss BAG.
7. Das Management verpflichtet sich die Mitarbeiterinnen über den Gebrauch von Schutzmaterial und Regeln instruiert zu haben und Vorräte von Material und Reinigungsmittel sichergestellt ist.
Der Leser/in der vorliegenden Erklärung, dass trotz Einhaltung und Umsetzung der massgebenden Hygienevorschriften und des Schutzkonzepte im Rahmen der kosmetischen Behandlung ein Risiko einer COVID-19 Kontamination bestehen bleibt. Die kosmetische Behandlung erfolgt vor diesem Hintergrund ausdrücklich auf eigenen Wunsch und eigenes Risiko.
Aktualisiert am 3.7.2020
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